Thema: Leistungen Zusatz Krankenversicherung

Die Zusatz Krankenversicherung ist die Ergänzung von Einzelleistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Versicherungspflichtige, die nicht die Möglichkeit haben sich in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen,
haben die Möglichkeit durch den Abschluß einer Zusatzkrankenversicherung in den Genuß der Vorteile einer PKV zu kommen.
Die einzelnen Leistungen einer Zusatzkrankenversicherung finden Sie hier in unserem
Versicherungslexikon
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Leistungen Zusatz Krankenversicherung

Die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bis zu einem Eintrittsalter von 70 Jahren umfasst die Leistungsbausteine:

Gesundheit plus: Erstattet werden bestimmte Vorsorgeuntersuchungen bis zu 500 EUR binnen zwei Jahren und Zuzahlungen
(außer vertraglichen Selbstbehalten) bis zu 100 Prozent, Sehhilfen gestaffelt bis zu 300 EUR binnen zwei Jahren, Mehrkosten für
Regelleistung bei freier Krankenhaus-Wahl und Krankenschutz im Ausland.

Heilpraktiker: Geleistet werden 80 Prozent der Kosten für Behandlung und verordnete erstattungsfähige
Arznei-, Verbands- und Heilmittel bis zu einem gestaffelten Höchstbetrag zwischen 600 und 1.250 EUR pro Jahr. Erstattungsfähig
sind zum Beispiel: Ayurveda, Homöopathie, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Massage, traditionelle chinesische Medizin.

Zahnbehandlung: Übernommen werden alle Kosten für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 80 Prozent bei
kieferorthopädischer Behandlung.

Zahnersatz top: Geleistet werden bei zahnärztlicher Regelversorgung 100 Prozent, sonst 80 Prozent der Kosten für
Zahnersatz, zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen bzw. 90 Prozent, wenn durch ein Bonusheft
Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden. Als Zahnersatz gelten unter anderem: Brücken, Implantate, Inlays, Kronen,
Stiftzähne, Zahnersatz-Reparaturen und Zahnprothesen.

Zahnersatz basis: Gedeckt sind 100 Prozent bei zahnärztlicher Regelversorgung, sonst 30 Prozent des erstattungsfähigen
Rechnungsbetrages bzw. bis 40 Prozent mit Vorsorgenachweis.
Aus diesen fünf Bausteinen müssen sich die Kunden mindestens zwei und höchstens vier Bausteine auswählen. Dabei schließen
sich die Zahnersatz-Varianten basis und top aus.
Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf die oben genannten Erstattungen angerechnet. Bei Behandlung im
Ausland bzw. durch Zahnärzte ohne Kassenleistung wird ein fiktiver Kassenanteil berücksichtigt.
Erstattungsfähig sind Arzthonorare bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen GOÄ bzw. GOZ und Heilpraktikerleistungen
bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis
Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträge. Der Versicherungsschutz gilt in Europa, ist aber im
Zahnbereich außerhalb Deutschlands eingeschränkt.
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