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Rürup Rente

Informationen und Vergleich zum Thema Rürup Rente

Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet Vorgaben und Voraussetzungen, die in Rürup-Renten enthalten sein müssen:
- Es müssen lebenslange Rentenleistungen garantiert werden.
- Es darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Leistung in Anspruch genommen werden.
- Die Leistungen sind grundsätzlich nur an den Versicherten selbst auszuzahlen, wobei allerdings eine begrenzte Vererbbarkeit durch den Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung zulässig ist.
- Diese Vererbbarkeit erstreckt sich allerdings nur auf Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder.
- Der Vertrag darf nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.
Begünstigt sind ab 2005 die Rürup-Renten , die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, vererblich, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind. Die Beiträge sind im Jahr 2005 zu 60 Prozent absetzbar und zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR für Verheiratete begrenzt.
Bei Rürup Renten sind die Rentenzahlungen mit dem neuen Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Jahr 2005 beträgt dieser Besteuerungsanteil - wie oben dargestellt - 50 Prozent. Bei höheren Einzahlungen bis 40.000 EUR bei Verheirateten p.a. werden Einmalbeiträge überwiegen, da für eine langfristige Zahlungsverpflichtung kein Vorteil beim Beitragszahler entsteht und er sich ohne steuerliche Nachteile jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob und wie viel er in die Rürup Rente investieren will. Für Leibrenten aus Rürup Renten ab 1.1.2005 wird der zu versteuernde Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3a aa EStG von 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren mit Wirkung ab 1.1.2005 für alle Neufälle mit Rentenbeginn in 2005 auf 50 Prozent, bei Rentenbeginn in den Jahren 2006 bis 2020 um jeweils weitere 2 Prozent erhöht; ab 2021 bis 2039 um jeweils 1 Prozent, so dass ab 2040 100 Prozent erreicht sind. Sind die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Beitrag inkl. Prämien für die Zusatzversicherung als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 1 EStG n.F. steuerlich abgesetzt werden.
Für potenzielle Erben bleibt bei der Rürup-Rente auf keinen Fall etwas übrig. Ausnahmen sind Ehepartner und die eigenen Kinder, für die ein Hinterbliebenenschutz integrierbar ist. Dieser besteht allerdings nur dann, wenn Kindergeld beansprucht werden kann. Sobald die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen oder das Höchstalter für den Kindergeldbezug von 27 Jahren überschritten haben, kann an sie nicht mehr vererbt werden.
Die Rürup Rente wird außerdem - im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan - auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist. Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen. Für die Rentenversicherungstarife gilt ab Jahresbeginn 2005 eine neue Sterbetafel, in der sich die gestiegene Lebenserwartung deutlicher widerspiegelt als bisher. In der Konsequenz wird bei Neuvertragsabschlüssen ein höherer Beitrag zu zahlen sein, um die gleiche garantierte Rente erhalten zu können. Dies ist insbesondere für Frauen nachteilig, denn sie werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und mussten deshalb bereits einen höheren Beitrag bezahlen. Unisextarife sind bei der Rürup Rente nicht vorgesehen, im deutlichen Unterschied zur Riester Rente . Dort werden Unisextarife ab 2006 verbindlich vorgeschrieben.
Als Konsequenz stellt sich eine sehr differenzierte Betrachtung der Rürup -Rentenangebote dar. Für Frauen dürften sie nachteiliger sein als für Männer, für Singles wiederum interessanter als für kinderreiche Familien, die sicherlich mit der Riester Rente besser gefördert werden. Eine vergleichbare Familienkomponente gibt es bei der Rürup-Rente im Übrigen nicht.

Allgemeine Informationen Private Rentenversicherung

Bei den Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung (Private RV) gegen Einmalzahlung handelt es sich um Renteneinkünfte, die mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Eine Steuerbefreiung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG kommt nicht in Betracht, da die Zahlungen nicht als Gegenleistung für eine Kapitalüberlassung geleistet werden, sondern Ausfluss des mit der Einmalzahlung erworbenen Rentenstammrechts sind. Hier finden Sie weitere Info´s und Vergleiche zur Privaten Rentenversicherung

Info´s zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (gesetzliche RV) kennt die gesetzliche Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Ein Arbeitnehmer, dessen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, bleibt daher in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil der Einkünfte führt aber nicht zu einer Erhöhung der Beiträge. Hier erfahren Sie mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Rentenfonds

Es existiert eine Vielzahl von Rentenfonds mit unterschiedlichen Themengebieten, Währungsschwerpunkten und Laufzeitbereichen. Zunächst kann man für alle eine Kategorisierung nach den Merkmalen der Ertragsverwendung vornehmen. Bei den ausschüttenden Rentenfonds werden die aufgelaufenen Erträge einmal jährlich, bei manchen Fonds auch quartalsweise oder monatlich, an den Anleger ausbezahlt. Gerade ältere Rentenfonds wie der DWS Inter Renta waren meist als ausschüttende Fonds konstruiert. Weitere Informationen zum Thema Rentenfonds erhalten Sie hier

Allgemeine Informationen Riester Renten Versicherung

Die Riester-Rente wird seit 2002 als staatlich geförderte Altersversorgungsmaßnahme angeboten. Sie wurde geschaffen, um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen zu können. Deshalb richtet sich die Förderung primär an diejenigen, für die die Rentenreduzierung spürbare Einschnitte in der Rentenhöhe zu Rentenbeginn bedeutet. Zunächst wurde die Riester-Rente allgemein abgelehnt und als zu kompliziert verschrien; erst nachdem der Modus der Förderung und Beantragung vereinfacht und durch das AltEinkG das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung beseitigt wurde, ist auch die Riester-Rente ein Erfolgsmodell.
Hier finden Sie weitere Info´s und Vergleiche zur Riester Rente