Informationen und Vergleich zum Thema Riester Rente
Der § 7 AltEinkG verpflichtet die Anbieter von Riester -Produkten zu folgenden schriftlichen Informationen:- Angabe der effektiven Gesamtrendite, der Kalkulationsgrundlagen und Renten vor Vertragsabschluss.
- Jahresstandsabrechnungen mit Angaben zu der Verwendung der eingezahlten Beiträge, dem daraus gebildeten Kapital, den einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, erwirtschaftete Erträge.
- Bei Umwandlung eines bestehenden Vertrags in einen Altersvorsorgevertrag werden die bis zum Umwandlungszeitpunkt gezahlten Beiträge und erzielten Erträge mitgeteilt.
- Jahresberichte müssen darüber informieren, inwieweit der Anbieter ethische, soziale und ökologische Aspekte bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt.
Steuerliche Behandlung der Riester Rente
Die Auszahlung der Riester-Rente unterliegt der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Renten werden also mit dem individuellen Steuersatz versteuert.Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe des Steuersatzes im Rentenalter an. Beträgt der Steuersatz 30 Prozent, so wären von 300 EUR Riester-Rente z. B. 90 EUR Einkommensteuer abzuführen, bei 25 Prozent sind es 75 EUR, bei 20 Prozent noch 60 EUR.
Beispiel einer Zulagenförderung der Riester Rente
Praxisbeispiel Lediger AngestellterDer ledige Angestellte bezog im Jahr 2006 ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 40.000 EUR. Sein Eigenbeitrag muss im Jahr 2007 mindestens 3 Prozent des letztjährigen Einkommens betragen (0,03 × 40.000 EUR = 1.200 EUR minus Zulagenhöhe von 114 EUR = 1.086 EUR), damit er die volle Zulage über 114 EUR erhält.
Zahlt er weniger ein, dann wird die Zulage im Verhältnis des Einzahlungsbetrags zu den 1.086 EUR gekürzt. Werden 750 EUR entrichtet (69 Prozent von 1.086 EUR Mindesteigenbeitrag), so erfährt die Zulage eine Kürzung auf 78,66 EUR (69 Prozent von 114 EUR).
Praxisbeispiel verheirateter Angestellter
Der Angestellte ist verheiratet, hat drei Kinder, seine Ehefrau ist nicht berufstätig, das beitragspflichtige Vorjahreseinkommen 2006 beträgt 40.000 EUR. Als Gesamtbeitrag für 2007 sind 3 Prozent von 40.000 EUR = 1.200 EUR anzusetzen. Abgezogen werden die eigene Grundzulage, die für seine Frau und die drei Kinder (114 + 114 + 138 + 138 + 138 = 642 EUR), so dass 1.200 EUR minus 642 EUR = 558 EUR als Eigenbeitrag zu leisten sind. Hierfür erhält er die volle Zulage von 642 EUR. Die Ehefrau sollte einen eigenen Riester-Vertrag vereinbaren und kann ohne weitere Beitragszahlung die eigene und die Zulagen der Kinder in den eigenen Vertrag investieren.
