Informationen Vergleich zum Thema Rentenfonds

Standard-Rentenfonds waren lange Zeit die Favoriten bei deutschen Fondsanlegern. Im Vordergrund standen die Sicherheit und
regelmäßige Auszahlungen. Inzwischen hat sich das Angebot stark aufgesplittet. Wie die jeweiligen Fonds-Konstruktionen in ihrem
Chancen-Risiko-Profil einzuordnen sind, zeigt der folgende Beitrag.
Häufig wird der Begriff Rentenfonds als Ausdruck für ein konservativ anmutendes Investment benutzt.
Da die Spezialisierung im Bereich der Rentenfonds ebenso wie bei den Aktienfonds weit gediehen ist, muss eine differenzierte
Betrachtungsweise verfolgt werden. Manche Rentenfonds haben tatsächlich höhere Anlagerisiken als ein Blue Chip Aktienfonds.
Auch bei Rentenfonds kann eine Schwerpunktbildung nach Ländern und Währungen oder auch Branchen vorgenommen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist den ausschüttenden Fonds zu widmen. Während bei einem thesaurierenden Rentenfonds
der so genannte Zinseszinseffekt quasi automatisch eintritt, geht dieser Effekt bei ausschüttenden Fonds häufig ungewollt verloren.
Allgemeine Informationen Private Rentenversicherung

Bei den Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung (Private RV) gegen Einmalzahlung handelt es sich um Renteneinkünfte,
die mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Eine Steuerbefreiung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG kommt nicht in Betracht,
da die Zahlungen nicht als Gegenleistung für eine Kapitalüberlassung geleistet werden, sondern Ausfluss des mit der
Einmalzahlung erworbenen Rentenstammrechts sind.
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Privaten Rentenversicherung
Info´s zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage
der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht,
hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (gesetzliche RV) kennt die gesetzliche Rentenversicherung
keine Versicherungspflichtgrenze. Ein Arbeitnehmer, dessen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,
bleibt daher in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
liegende Teil der Einkünfte führt aber nicht zu einer Erhöhung der Beiträge.
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gesetzliche Rentenversicherung
Rentenfonds

Es existiert eine Vielzahl von Rentenfonds mit unterschiedlichen Themengebieten, Währungsschwerpunkten und Laufzeitbereichen.
Zunächst kann man für alle eine Kategorisierung nach den Merkmalen der Ertragsverwendung vornehmen.
Bei den ausschüttenden Rentenfonds werden die aufgelaufenen Erträge einmal jährlich, bei manchen Fonds auch quartalsweise
oder monatlich, an den Anleger ausbezahlt.
Gerade ältere Rentenfonds wie der DWS Inter Renta waren meist als ausschüttende Fonds konstruiert.
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Rentenfonds erhalten Sie hier