Rechner für Ihre Gesetzliche Krankenversicherung

Berechnen Sie mit unserem Rechner die Höhe der Versicherungsbeiträge für Ihre Gesetzliche Krankenversicherung.
Berechnen Sie die verschiedensten Tarif- und Leistungsbeispiele, die für Sie in Frage kämen.
Nach Ihren Angaben werden Ihnen verschiedene Anbieter für Ihre Gesetzliche Krankenversicherung angezeigt, die für die von Ihnen
gewünschten Leistungen in Frage kommen.
Mit unserem Rechner haben Sie schon vorab, bevor Sie sich für einen Wechsel Ihrer Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, die Möglichkeit,
sich über die Beitragshöhe, für die jeweilige Gesetzliche Krankenversicherung zu informieren, um sich dann gezielt durch einen unserer
Versicherungsexperten verschiedene Angebote anfertigen zu lassen.
Wenn Sie insbesondere Wert auf eine günstige Gesetzliche Krankenversicherung legen, so teilen Sie unserem Experten dies schon
in Ihrer telefonischen Beratung mit, so kann unser Experte schon im Vorfeld ein auf Sie optimiertes Angebot
der jeweilig günstigsten Anbieter einer Gesetzliche Krankenversicherung anfertigen.
Für Sie ist die Nutzung unseres Rechner , sowie die komplette Beratung für Ihre Gesetzliche Krankenversicherung absolut kostenlos und unverbindlich.
Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft

Ein freiwillig Versicherter kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Er ist dann jedoch 18 Monate
an die neue gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die freiwillig Versicherten sind seit dem 1.1.2002 den Pflichtversicherten
gleichgestellt worden und unterliegen damit ebenfalls einer 18monatigen Bindungswirkung. Dies gilt allerdings erst, nachdem die
Wahl der Krankenkasse nach neuem Recht ausgeübt wurde, und wenn es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt.
Ebenso gilt, dass bei der Durchführung einer Familienversicherung bzw. bei Verlassen der GKV, z. B. bei einem Wechsel
in die private Krankenversicherung , Ausnahmen bestehen.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, besteht in dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt,
ein Sonderkündigungsrecht, und zwar zum Ende des übernächsten Monats. Auch hier gilt, dass künftig der neu gewählten
gesetzlichen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen muss, ansonsten darf die neue Krankenkasse
die Mitgliedschaft nicht bestätigen. Diese Regelung gilt nicht für den Wechsel zur PKV.
Mit dem Krankenkassenwechsel sind einige andere Effekte zu berücksichtigen, die durchaus zu Nachteilen führen können:
Hinweis
Der Zusatzversicherungsschutz kann bei Kündigung der Kassenmitgliedschaft hinfällig werden. Ebenso können Boni,
Beitragsrückerstattungen oder Beitragsermäßigungen entfallen, wenn bestimmte Fristen nicht erfüllt sind. Versicherte
könnten zudem bei einem Kassenwechsel aus besonderen Krankheits-Management-Programmen herausfallen, weil bei einem Wechsel
zur neuen Krankenkasse diese Leistung bei der neuen Krankenkasse nicht angeboten wird. Es sollte deshalb vorher genau geklärt
werden, welche Nachteile ein Wechsel bringt, oder ob der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ist.
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