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Thema Private KV Student
Studenten bis zum Abschluß des 14.Semesters, bzw. bis zur Vollendung des 30.Lebensjahres sind versicherungspflichtig.
Ab diesem Zeitraum haben Studenten die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern,
wenn sie zuvor zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Wahlweise kann eine private Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung der PKV)
für Studenten abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der
Private KV versichert ist,
kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist
durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen.
Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw.
vom Beginn der Familienversicherung an.
Mehr Info´s zur Private KV Student finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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Leistungsunterschiede PKV ung GKV
Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB
enthält die speziellen PKV Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der
jeweiligen
Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag
aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen,
enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen...
Weitere Informationen zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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