Thema Private KV für Beamte
für Beamte, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
waren, haben die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen,
Eine Private KV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen
(Teilkostenversicherung, z.B. ) oder Zusatzversicherungsschutz bieten.
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Mehr zum Thema Private KV
Wechsel von der GKV zur PKV
Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze,
kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen
Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die
Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln.
Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere
Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln.
Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV
in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung
vorzuziehen.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem
Versicherungslexikon