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Private KV

Private KV - Allgemeine Informationen und Vergleich

Die Private KV gehört zum Bereich der Vertragsversicherung, auch Individualversicherung genannt. Sie kann von jedem mit einem privaten Versicherungsunternehmen per Vertrag abgeschlossen werden, wobei die (PKV) hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes verschiedene Angebote macht. Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Private KV auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben. Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes, die auf Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Krankheitskostenzusatzversicherungen für bestimmte Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes). Von Bedeutung ist, dass durch eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft (PKV) die aufgrund gesetzlicher Pflicht eintretende Private KV in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verdrängt werden kann. Umgekehrt räumt jedoch § 5 Abs. 9 SGB V den Personen, die bei einem Private KV Anbieter versichert sind, ein besonderes Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt einer Versicherungspflicht an ein. Dies gilt z. B. für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig werden oder für die eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt.

Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung

In der PKV ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können (substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Versicherungslexikon