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Private Krankenversicherungen für Ausländer

Thema Private Krankenversicherungen für Ausländer

In Deutschland lebende Ausländer unterliegen ebenso der Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung, wie deutsche Bürger, sofern Sie in Deutschland gemeldet sind und über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Neben der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben in Deutschland lebende Ausländer ebenfalls die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, wenn die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Versicherungslexikon. Für weitere Informationen zum Thema Private Krankenversicherungen für Ausländer senden Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage mit dem unten eingearbeiteten Anfrageformular zu. Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich weiter.

Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten:
Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr
Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Mischselbstbeteiligung mit absolutem und prozentualem Selbstbehalt.
Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung in der PKV eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung voll aufkommen. Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung hier im Zusammenspiel mit der Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen besonders bemerkbar. Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die PKV-Unternehmen mehrere Formen anbieten:
Kleinschadentarife mit 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB
Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenversicherungen finden Sie in unserem Versicherungslexikon .