Private Krankenversicherungen für Angestellte
Thema Private Krankenversicherungen für Angestellte
für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich
48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit,
sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherungen zu
wechseln.
Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private Krankenversicherungen ist, daß das Jahresbruttogehalt der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde.
Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherungen für Angestellte.
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Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines
Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu
versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht
nachweisen kann.
Bei einem PKV wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt,
dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit
deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt.
Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
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Versicherungslexikon