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Private Krankenversicherung

für Selbstständige

Thema Private Krankenversicherung für Selbstständige

Private Krankenversicherung -  Private Krankenversicherung für Selbstständige. für Selbstständige, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. in handwerklichen Berufen, besteht generell die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle. Um zwischen allen Anbietern einer Private Krankenversicherung für Selbstständige zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie optimiertes Angebot anfertigen.

Maßnahmen zur Beitragssicherung der Privaten Krankenversicherung

 Private Krankenversicherung für Selbstständige - Vergleich Private Krankenversicherung unabhängig Wie in der GKV stellt in der PKV die Beitragsentwicklung das Hauptproblem dar. Schon seit Jahren wird versucht, mit verschiedenen Problemlösungsansätzen eine grundlegende Verbesserung der Situation der älteren Versicherten zu erzielen. Folgende Maßnahmen sollen zu einer Beitragsentlastung für ältere Versicherte führen:
Beitragsentlastungstarife
Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können. Als mittel- und langfristiger Effekt ist eine Beitragsentlastung im Alter zu erwarten.
Kostenzuschläge
Die Zuschläge für Verwaltungskosten werden als fester Zuschlag pro Tarif und Geschlecht verwendet. Dadurch soll eine Entlastung der älteren Versicherten erreicht werden. Im Ausgleich hierzu wird die Belastung für die jüngeren Versicherten ansteigen. Dieser Entlastungs- bzw. Belastungs- und Umverteilungseffekt ist je nach Tarif und Bestandszusammensetzung sehr unterschiedlich zu beurteilen. In hohen Altersgruppen wird wahrscheinlich eine Entlastung in größeren Prozentsätzen erzielt werden können, beispielsweise um 10 Prozent, wohingegen Belastungen der jungen Altersgruppen in Höhe von ca. 20 Prozent entstehen dürften.
Brancheneinheitlicher Standardtarif
Der Tarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
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