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Private Krankenversicherung für Rentner

Thema Private Krankenversicherung für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Krankenversicherung für Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.
Bei der Private Krankenversicherung versicherte Rentner, zahlen jeweils den vollen monatlichen Beitrag selbst an das private Krankenversicherungsunternehmen. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Er richtet sich nach dem Zahlbetrag der Rente und nach der Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt. Er ist jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor zu beantragen, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss ist außerdem maximal auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Rentners für dessen private Krankenversicherung begrenzt.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte zahlen die vollen monatlichen Beiträge stets direkt an ihre Krankenkasse. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Diese Beitragszuschüsse müssen jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor beantragt werden, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss wird in Höhe des Anteils geleistet, den der Rentenversicherungsträger für einen in der KVdR pflichtversicherten Rentner entsprechend zu zahlen hätte.

Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem PKV wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenversicherung finden Sie in unserem Versicherungslexikon