Thema Private Krankenversicherung für Rentner
Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Krankenversicherung für Rentner (KVdR) erfüllt haben,
werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung
werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen.
Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten
Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers
direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.Bei der Private Krankenversicherung versicherte Rentner, zahlen jeweils den vollen monatlichen Beitrag selbst an das private Krankenversicherungsunternehmen. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Er richtet sich nach dem Zahlbetrag der Rente und nach der Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt. Er ist jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor zu beantragen, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss ist außerdem maximal auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Rentners für dessen private Krankenversicherung begrenzt.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte zahlen die vollen monatlichen Beiträge stets direkt an ihre Krankenkasse. Sie erhalten einen Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Diese Beitragszuschüsse müssen jedoch vom Rentner bzw. Rentenantragsteller zuvor beantragt werden, was in der Regel automatisch mit der Rentenantragstellung geschieht. Der Beitragszuschuss wird in Höhe des Anteils geleistet, den der Rentenversicherungsträger für einen in der KVdR pflichtversicherten Rentner entsprechend zu zahlen hätte.

Die Private Krankenversicherung (PKV ) kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende
Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen,
die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder
Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten: