Private Krankenversicherung für Freiberufler
Thema Private Krankenversicherung für Freiberufler
für Freiberufler, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, wie Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, sowie
Ingeneure und Gutachter besteht können sich generell, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen,
bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle.
Um zwischen allen Anbietern einer Private Krankenversicherung für Freiberufler zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich
einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie
optimiertes Angebot anfertigen.
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Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines
Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu
versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht
nachweisen kann.
Bei einem
PKV wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt,
dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit
deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt.
Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
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Versicherungslexikon