Thema Private Krankenversicherung für Freiberufler

für Freiberufler, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, wie Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, sowie
Ingeneure und Gutachter besteht können sich generell, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen,
bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle.
Um zwischen allen Anbietern einer Private Krankenversicherung für Freiberufler zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich
einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie
optimiertes Angebot anfertigen.
Leistungsunterschiede PKV ung GKV

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB
enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der
jeweiligen
Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag
aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen,
enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen...
Weitere Informationen zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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