Thema Private Krankenversicherung für Beamte

für Beamte, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
waren, haben die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen,
Eine Private Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen
(Teilkostenversicherung, z.B. ) oder Zusatzversicherungsschutz bieten.
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das von Ihnen gewünschte Info Material an.
Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines
Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu
versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht
nachweisen kann.
Bei einem Krankenkassen wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt,
dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit
deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt.
Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenversicherung finden Sie in unserem
Versicherungslexikon