Private Krankenversicherung für Angestellte
Thema Private Krankenversicherung für Angestellte
für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich
48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit,
sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu
wechseln.
Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private Krankenversicherung ist, daß das Jahresbruttogehalt der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde.
Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.
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Private Krankenversicherung
Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende
Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen,
die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder
Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
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