www.vergleich-krankenversicherungen.org
Private Krankenversicherung - Bildgrafik

Private Krankenversicherung für Angestellte

Thema Private Krankenversicherung für Angestellte

für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private Krankenversicherung ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Private Krankenversicherung

Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
Hier gelangen Sie direkt zum Private Krankenversicherung Leistungsangebot und Leistungsumfang.