Thema Private Krankenversicherung für Ärzte

Die Private Krankenversicherung für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern
und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an,
die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind,
die als Eigenleistungen erbracht werden können.
Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenversicherung für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich
mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.
Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines
Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu
versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht
nachweisen kann.
Bei einem Krankenkassen wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt,
dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit
deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt.
Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenversicherung finden Sie in unserem
Versicherungslexikon