Für Verbraucher die ohne Private Krankenkassen sind
Sie sind ohne Private Krankenkassen, und suchen eine günstige Private Krankenkassen?
In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung.
Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Per Gesetz wird bestimmt,
wer versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen,
z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht,
spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen.
Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer,
die für versicherungsfrei erklärt werden. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes,
denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen
Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, oder haben Sie aus anderen Gründen ohne Private Krankenkassen?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Versicherungspflicht.
Wenn Sie ohne Private Krankenkassen haben und eine günstige Private Krankenkassen suchen, dann können Sie hier kostenlos und unverbindlich
zwischen allen Private Krankenkassen Anbietern vergleichen und bleiben Sie nicht länger ohne Private Krankenkassen zu Ihrem eigenen Schutz.
Maßnahmen zur Beitragssicherung der Privaten Krankenversicherung
Wie in der GKV stellt in der PKV die Beitragsentwicklung das Hauptproblem dar. Schon seit Jahren wird versucht, mit verschiedenen
Problemlösungsansätzen eine grundlegende Verbesserung der Situation der älteren Versicherten zu erzielen.
Folgende Maßnahmen sollen zu einer Beitragsentlastung für ältere Versicherte führen:
Beitragsentlastungstarife
Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem
Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese zusätzliche
Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt.
Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können. Als mittel- und langfristiger Effekt ist eine Beitragsentlastung
im Alter zu erwarten.
Kostenzuschläge
Die Zuschläge für Verwaltungskosten werden als fester Zuschlag pro Tarif und Geschlecht verwendet. Dadurch soll eine
Entlastung der älteren Versicherten erreicht werden. Im Ausgleich hierzu wird die Belastung für die jüngeren Versicherten ansteigen.
Dieser Entlastungs- bzw. Belastungs- und Umverteilungseffekt ist je nach Tarif und Bestandszusammensetzung sehr unterschiedlich
zu beurteilen. In hohen Altersgruppen wird wahrscheinlich eine Entlastung in größeren Prozentsätzen erzielt werden können,
beispielsweise um 10 Prozent, wohingegen Belastungen der jungen Altersgruppen in Höhe von ca. 20 Prozent entstehen dürften.
Brancheneinheitlicher Standardtarif
Der Tarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren
Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden.
Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der
gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen.
Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
Hier gelangen Sie direkt zum Thema
Tarife und Tarifarten der Privaten Krankenversicherung.