Für Verbraucher die keine Private Krankenkassen haben
Sie haben keine Private Krankenkassen, und suchen eine günstige Private Krankenkassen?
In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung.
Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Per Gesetz wird bestimmt,
wer versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen,
z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht,
spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen.
Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer,
die für versicherungsfrei erklärt werden. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes,
denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen
Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, oder haben Sie aus anderen Gründen keine Private Krankenkassen?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Versicherungspflicht.
Wenn Sie keine Private Krankenkassen haben und eine günstige Private Krankenkassen suchen, dann können Sie hier kostenlos und unverbindlich
zwischen allen Private Krankenkassen Anbietern vergleichen.
Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen
Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken.
Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten
Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt.
Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten:
Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr
Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Mischselbstbeteiligung mit absolutem und prozentualem Selbstbehalt.
Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die
Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen.
Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung in der PKV eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer.
Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung voll aufkommen.
Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung hier im Zusammenspiel mit der Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch
genommene Leistungen besonders bemerkbar.
Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die PKV-Unternehmen mehrere Formen anbieten:
Kleinschadentarife mit 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB
Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenkassen finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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