Private Krankenkassen - Allgemeine Informationen und Vergleich
Die Private Krankenkassen gehört zum Bereich der Vertragsversicherung, auch Individualversicherung genannt.
Sie kann von jedem mit einem privaten Versicherungsunternehmen per Vertrag abgeschlossen werden,
wobei die (PKV) hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes verschiedene Angebote macht.
Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind,
also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Private Krankenkassen
auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben.
Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes, die auf Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Krankheitskostenzusatzversicherungen
für bestimmte Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt
(z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).
Von Bedeutung ist, dass durch eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft (PKV)
die aufgrund gesetzlicher Pflicht eintretende Private Krankenkassen in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verdrängt werden kann.
Umgekehrt räumt jedoch § 5 Abs. 9 SGB V den Personen, die bei einem Private Krankenkassen Anbieter versichert sind, ein besonderes
Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt einer Versicherungspflicht an ein. Dies gilt z. B. für Personen, die im Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig werden oder für die eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
beginnt.
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Private Krankenversicherung
Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende
Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen,
die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder
Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
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