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Private Krankenkasse für Ausländer

Thema Private Krankenkasse für Ausländer

In Deutschland lebende Ausländer unterliegen ebenso der Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung, wie deutsche Bürger, sofern Sie in Deutschland gemeldet sind und über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Neben der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben in Deutschland lebende Ausländer ebenfalls die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, wenn die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Versicherungslexikon. Für weitere Informationen zum Thema Private Krankenkasse für Ausländer senden Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage mit dem unten eingearbeiteten Anfrageformular zu. Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich weiter.

Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem PKV wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Private Krankenkasse finden Sie in unserem Versicherungslexikon