Thema Private Krankenkasse für Ausländer
In Deutschland lebende Ausländer unterliegen ebenso der Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung,
wie deutsche Bürger, sofern Sie in Deutschland gemeldet sind und über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Neben der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben in Deutschland lebende Ausländer ebenfalls
die Möglichkeit sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, wenn die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine
Private Krankenversicherung erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem
Versicherungslexikon.
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Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines
Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu
versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht
nachweisen kann.
Bei einem PKV wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt,
dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit
deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt.
Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
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