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Private Krankenkasse für Angestellte

Thema Private Krankenkasse für Angestellte

für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenkasse zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private Krankenkasse ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenkasse für Angestellte.

Wechsel von der GKV zur PKV

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln. Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln. Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung vorzuziehen.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem Versicherungslexikon