Kostenlose Beratung Private Krankenkasse
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an Versicherungsbeiträgen einsparen, da es in den meisten Fällen möglich ist, die selben Leistungen bei einem
anderem Private Krankenkasse Anbieter zu einem günstigeren Beitragssatz zu erhalten.
Die Beratung durch unsere Experten, sowie die Nutzung unseres Services ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.
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Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung
In der PKV
ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht
privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende
kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der
Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können
(substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte
nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte
Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen
Krankenversicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem
Versicherungslexikon