Private KK für Angestellte
Thema Private KK für Angestellte
für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich
48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit,
sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private KK zu
wechseln.
Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private KK ist, daß das Jahresbruttogehalt der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde.
Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private KK für Angestellte.
Mehr zum Thema Private KK
Leistungsunterschiede PKV ung GKV
Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB
enthält die speziellen PKV Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der
jeweiligen
Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag
aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen,
enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen...
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Versicherungslexikon
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