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PKV (Private Krankenversicherung) - Bildgrafik

ohne PKV (Private Krankenversicherung)

Für Verbraucher die ohne PKV (Private Krankenversicherung) sind

Sie sind ohne PKV (Private Krankenversicherung), und suchen eine günstige PKV (Private Krankenversicherung)? In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Per Gesetz wird bestimmt, wer versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen, z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht, spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen. Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer, die für versicherungsfrei erklärt werden. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, oder haben Sie aus anderen Gründen ohne PKV (Private Krankenversicherung)?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Versicherungspflicht.
Wenn Sie ohne PKV (Private Krankenversicherung) haben und eine günstige PKV (Private Krankenversicherung) suchen, dann können Sie hier kostenlos und unverbindlich zwischen allen PKV (Private Krankenversicherung) Anbietern vergleichen und bleiben Sie nicht länger ohne PKV (Private Krankenversicherung) zu Ihrem eigenen Schutz.

Wechsel von der GKV zur PKV

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln. Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln. Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung vorzuziehen.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem Versicherungslexikon