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PKK (Private Krankenkasse)

PKK (Private Krankenkasse) - Allgemeine Informationen und Vergleich

Die PKK (Private Krankenkasse) gehört zum Bereich der Vertragsversicherung, auch Individualversicherung genannt. Sie kann von jedem mit einem privaten Versicherungsunternehmen per Vertrag abgeschlossen werden, wobei die (PKV) hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes verschiedene Angebote macht. Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen PKK (Private Krankenkasse) auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben. Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes, die auf Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Krankheitskostenzusatzversicherungen für bestimmte Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes). Von Bedeutung ist, dass durch eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft (PKV) die aufgrund gesetzlicher Pflicht eintretende PKK (Private Krankenkasse) in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verdrängt werden kann. Umgekehrt räumt jedoch § 5 Abs. 9 SGB V den Personen, die bei einem PKK (Private Krankenkasse) Anbieter versichert sind, ein besonderes Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt einer Versicherungspflicht an ein. Dies gilt z. B. für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig werden oder für die eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt.

Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten:
Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr
Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Mischselbstbeteiligung mit absolutem und prozentualem Selbstbehalt.
Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung in der PKV eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung voll aufkommen. Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung hier im Zusammenspiel mit der Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen besonders bemerkbar. Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die PKV-Unternehmen mehrere Formen anbieten:
Kleinschadentarife mit 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB
Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema PKK (Private Krankenkasse) finden Sie in unserem Versicherungslexikon .