Wechsel von der GKV zur PKV
Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze,
kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen
Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die
Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln.
Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere
Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln.
Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV
in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung
vorzuziehen.
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Versicherungslexikon