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News zum Thema Krankenversicherung

Immer mehr Deutsche ohne Krankenversicherung

07.04.2008

Immer mehr Deutsche ohne KrankenversicherungImmer mehr Deutsche sind ohne Versicherungsschutz in der Krankenversicherung
Trotz der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung
steigt die Zahl derjenigen, die keine Krankenversicherung haben.
Aktuell sind es ca. 211.000 in Deutschland lebende Bürger. Viele,
gerade selbstständige Einzelunternehmer können sich die ständig
wachsenden Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten.
Was daraus schliest, daß im Bedarfsfall, wie bei einem Unfall,
oder andere schwerwiegende Erkrankungen die Artzkosten und
Krankenhauskosten selber getragen werden müssen und die Schuldenfalle droht.
Wir empfehlen, eine Krankenversicherung mit einem Mindesttarif
der privaten Krankenversicherung, die in der Regel die meisten
Bedarfsansprüche einer Krankenversicherung abdeckt.
Jens Seyfert

Link:    Krankenkassen Vergleich
eMail:   JenSey@t-online.de


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Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Beiträge der Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV), Krankenhaus- oder Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Werden Krankheitskosten als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so sind die Leistungen aus einer PKV auf diese anzurechnen. Die Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei, dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene zufließen. Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (PKV) eines Arbeitnehmers oder Zuschüsse sind als Zukunftssicherungsleistungen lohnsteuerpflichtig. Handelt es sich um Zuschüsse zu den Beiträgen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreiten oder ihr nicht mehr unterliegenden Arbeitnehmers, die aufgrund der in § 257 Abs. 2 SGB V festgelegten Rechtspflicht erbracht werden müssen, so sind diese bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steuerfrei, höchstens bis zur Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags (Arbeitgeberzuschuss). Bar- und Sachleistungen aus einer Krankenversicherung (KV) sind steuerfrei. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen gewährt werden. Das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
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