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News zum Thema Krankenversicherung

Modifikationen in der Krankenkasse

07.04.2008

Modifikationen in der KrankenkasseZahlreiche Modifikationen in der Krankenversicherung
Trotz der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 sind bereits jetzt
zahlreiche Modifikationen im Bereich der Krankenversicherungen vorgesehen.
Noch in diesem Jahr soll die Beitragsgrenze für Krebspatienten, die an Brust,- Darm,- oder
Gebärmutterhalkrebs erkrankt sind angehoben werden.
Für Patienten, die vor Ausbruch Ihrer Krankenheit sich über präventive Untersuchungen informiert haben,
(vorausgesetzt, der untersuchende Arzt darf solche Diagnosen stellen kann), werden die Beiträge um 50%
auf die Hälfte gesenkt, gegenüber den Patienten, die sich keiner Krebsvorsorgeuntersuchungen unterzogen haben.
Hiervon sind alle Versicherungsnehmer betroffen, die das Alter zur Inanspruchnahme der Krebsvorsorgeuntersuchung
erreicht haben.
Hierzu zählen, Frauen im Alter von 20, Männer im Alter von 45 Jahren haben die Altersgrenze zur Vorsorgeuntersuchung
erreicht. Eine genauere Regelung wird derzeit noch vom gemeinsamen Bundesausschuß bearbeitet.
Jens Seyfert

Link:    Krankenkasse Vergleich
eMail:   JenSey@t-online.de


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Wechsel von der GKV zur PKV

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln. Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln. Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung vorzuziehen.
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