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News zum Thema Krankenversicherung

Modifikationen in der Krankenkasse

07.04.2008

Modifikationen in der KrankenkasseZahlreiche Modifikationen in der Krankenversicherung
Trotz der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 sind bereits jetzt
zahlreiche Modifikationen im Bereich der Krankenversicherungen vorgesehen.
Noch in diesem Jahr soll die Beitragsgrenze für Krebspatienten, die an Brust,- Darm,- oder
Gebärmutterhalkrebs erkrankt sind angehoben werden.
Für Patienten, die vor Ausbruch Ihrer Krankenheit sich über präventive Untersuchungen informiert haben,
(vorausgesetzt, der untersuchende Arzt darf solche Diagnosen stellen kann), werden die Beiträge um 50%
auf die Hälfte gesenkt, gegenüber den Patienten, die sich keiner Krebsvorsorgeuntersuchungen unterzogen haben.
Hiervon sind alle Versicherungsnehmer betroffen, die das Alter zur Inanspruchnahme der Krebsvorsorgeuntersuchung
erreicht haben.
Hierzu zählen, Frauen im Alter von 20, Männer im Alter von 45 Jahren haben die Altersgrenze zur Vorsorgeuntersuchung
erreicht. Eine genauere Regelung wird derzeit noch vom gemeinsamen Bundesausschuß bearbeitet.
Jens Seyfert

Link:    Krankenkasse Vergleich
eMail:   JenSey@t-online.de


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Tip´s zur Kündigung Ihrer Krankenkasse

News zum Thema Krankenversicherung  - Krankenversicherung Vergleich Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer aus. Eine Begründung für eine Kündigung eines Krankenkassenschutzes ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Faxbestätigungen reichen in der Regel nicht aus, zumal man den Empfang der Kündigung bei der Krankenkasse nicht nachweisen kann. Bei einem Krankenkassen wechsel sollte man den Wechsel erst vollziehen, wenn man eine Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat. Ohne eine solche Bestätigung könnte beispielsweise ein Arzt eine Behandlung ablehnen, weil der Nachweis fehlt, dass Krankenversicherungsschutz bei einer neuen Krankenkasse besteht. Denn die Versicherten-Chip-Karten werden oftmals mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nach einem Neubeitritt versandt. Ein Krankenkassenwechsel ist revidierbar, d. h. die Kündigung kann widerrufen werden und ein Beitritt zur bisherigen Krankenkasse ist wieder möglich.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Versicherungslexikon