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News zum Thema Krankenversicherung

Modifikationen in der Krankenkasse

07.04.2008

Modifikationen in der KrankenkasseZahlreiche Modifikationen in der Krankenversicherung
Trotz der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 sind bereits jetzt
zahlreiche Modifikationen im Bereich der Krankenversicherungen vorgesehen.
Noch in diesem Jahr soll die Beitragsgrenze für Krebspatienten, die an Brust,- Darm,- oder
Gebärmutterhalkrebs erkrankt sind angehoben werden.
Für Patienten, die vor Ausbruch Ihrer Krankenheit sich über präventive Untersuchungen informiert haben,
(vorausgesetzt, der untersuchende Arzt darf solche Diagnosen stellen kann), werden die Beiträge um 50%
auf die Hälfte gesenkt, gegenüber den Patienten, die sich keiner Krebsvorsorgeuntersuchungen unterzogen haben.
Hiervon sind alle Versicherungsnehmer betroffen, die das Alter zur Inanspruchnahme der Krebsvorsorgeuntersuchung
erreicht haben.
Hierzu zählen, Frauen im Alter von 20, Männer im Alter von 45 Jahren haben die Altersgrenze zur Vorsorgeuntersuchung
erreicht. Eine genauere Regelung wird derzeit noch vom gemeinsamen Bundesausschuß bearbeitet.
Jens Seyfert

Link:    Krankenkasse Vergleich
eMail:   JenSey@t-online.de


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Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung

In der PKV ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können (substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
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