www.vergleich-krankenversicherungen.org
KV (Krankenversicherung) - Bildgrafik

Studentische KV (Krankenversicherung)

Thema Studentische KV (Krankenversicherung)

Studenten bis zum Abschluß des 14.Semesters, bzw. bis zur Vollendung des 30.Lebensjahres sind versicherungspflichtig. Ab diesem Zeitraum haben Studenten die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern, wenn sie zuvor zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Wahlweise kann eine private Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung der PKV) für Studenten abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der KV (Krankenversicherung) versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen. Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. vom Beginn der Familienversicherung an.
Mehr Info´s zur Studentische KV (Krankenversicherung) finden Sie in unserem Versicherungslexikon

Wechsel von der GKV zur PKV

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er entweder sofort in die PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln. Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln. Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung vorzuziehen.
Weitere nützliche Tip´s zum Thema Krankenkasse finden Sie in unserem Versicherungslexikon