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Leistungsvergleich KV (Krankenversicherung) Kostenlos

KV (Krankenversicherung) kostenlos vergleichen

Sie suchen eine günstige KV (Krankenversicherung)? Dann vergleichen Sie hier kostenlos und unverbindlich zwischen alle KV (Krankenversicherung) Unternehmen. Lassen Sie sich unverbindlich weitere Informationen zum Leistungsumfang, sowie den Beiträgen der einzelnen KV (Krankenversicherung) Anbieter zusenden. Unsere unabhängigen Experten informieren Sie darüber, was Sie bei einem eventuellen KV (Krankenversicherung) Wechsel beachten sollten. Durch einen KV (Krankenversicherung) Vergleich lassen sich in den meisten Fällen bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen. Unsere Vergleich, sowie die Beratung unserer Experten sind für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.

Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Beiträge der Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV), Krankenhaus- oder Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Werden Krankheitskosten als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so sind die Leistungen aus einer PKV auf diese anzurechnen. Die Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei, dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene zufließen. Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (PKV) eines Arbeitnehmers oder Zuschüsse sind als Zukunftssicherungsleistungen lohnsteuerpflichtig. Handelt es sich um Zuschüsse zu den Beiträgen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreiten oder ihr nicht mehr unterliegenden Arbeitnehmers, die aufgrund der in § 257 Abs. 2 SGB V festgelegten Rechtspflicht erbracht werden müssen, so sind diese bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steuerfrei, höchstens bis zur Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags (Arbeitgeberzuschuss). Bar- und Sachleistungen aus einer Krankenversicherung (KV) sind steuerfrei. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen gewährt werden. Das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
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