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KV (Krankenversicherung) Student
Thema KV (Krankenversicherung) Student
Studenten bis zum Abschluß des 14.Semesters, bzw. bis zur Vollendung des 30.Lebensjahres sind versicherungspflichtig.
Ab diesem Zeitraum haben Studenten die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern,
wenn sie zuvor zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Wahlweise kann eine private Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung der PKV)
für Studenten abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der
KV (Krankenversicherung) versichert ist,
kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist
durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen.
Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw.
vom Beginn der Familienversicherung an.
Mehr Info´s zur KV (Krankenversicherung) Student finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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Private Krankenversicherung
Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende
Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen,
die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder
Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
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