www.vergleich-krankenversicherungen.org
KV (Krankenversicherung) - Bildgrafik

KV (Krankenversicherung) Student

Thema KV (Krankenversicherung) Student

Studenten bis zum Abschluß des 14.Semesters, bzw. bis zur Vollendung des 30.Lebensjahres sind versicherungspflichtig. Ab diesem Zeitraum haben Studenten die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern, wenn sie zuvor zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert waren. Wahlweise kann eine private Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung der PKV) für Studenten abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der KV (Krankenversicherung) versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen. Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. vom Beginn der Familienversicherung an.
Mehr Info´s zur KV (Krankenversicherung) Student finden Sie in unserem Versicherungslexikon

Anfrageformular

KV (Krankenversicherung)

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben KV (Krankenversicherung)

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Private Krankenversicherung

Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
Hier gelangen Sie direkt zum KV (Krankenversicherung) Leistungsangebot und Leistungsumfang.