KV (Krankenversicherung) für Angestellte
Thema KV (Krankenversicherung) für Angestellte
für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich
48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit,
sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine KV (Krankenversicherung) zu
wechseln.
Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer KV (Krankenversicherung) ist, daß das Jahresbruttogehalt der
Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde.
Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema KV (Krankenversicherung) für Angestellte.
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Leistungsunterschiede PKV ung GKV
Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB
enthält die speziellen PKV Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der
jeweiligen
Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag
aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen,
enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen...
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Versicherungslexikon
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