Für Verbraucher die keine Krankenversicherungen haben
Sie haben keine Krankenversicherungen, und suchen eine günstige Krankenversicherungen?
In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung.
Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Per Gesetz wird bestimmt,
wer versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen,
z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht,
spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen.
Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer,
die für versicherungsfrei erklärt werden. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes,
denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen
Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, oder haben Sie aus anderen Gründen keine Krankenversicherungen?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Versicherungspflicht.
Wenn Sie keine Krankenversicherungen haben und eine günstige Krankenversicherungen suchen, dann können Sie hier kostenlos und unverbindlich
zwischen allen Krankenversicherungen Anbietern vergleichen.
Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen
Beiträge der Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV),
Krankenhaus- oder Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen.
Werden Krankheitskosten als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so sind die Leistungen aus einer PKV auf diese anzurechnen. Die Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei,
dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene zufließen.
Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (PKV)
eines Arbeitnehmers oder Zuschüsse sind als Zukunftssicherungsleistungen lohnsteuerpflichtig.
Handelt es sich um Zuschüsse zu den Beiträgen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) befreiten oder ihr nicht mehr unterliegenden Arbeitnehmers, die aufgrund der in § 257 Abs. 2 SGB V
festgelegten Rechtspflicht erbracht werden müssen, so sind diese bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeiträge der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steuerfrei, höchstens bis zur Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags (Arbeitgeberzuschuss).
Bar- und Sachleistungen aus einer Krankenversicherung (KV) sind steuerfrei.
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen
gewährt werden. Das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Weitere Themen finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
.