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Krankenkasse für Freiberufler

Thema Krankenkasse für Freiberufler

für Freiberufler, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, wie Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, sowie Ingeneure und Gutachter besteht können sich generell, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle. Um zwischen allen Anbietern einer Krankenkasse für Freiberufler zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie optimiertes Angebot anfertigen.

Private Krankenversicherung

Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
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