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Krankenkasse für Akademiker

Thema Krankenkasse für Akademiker

Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Krankenkasse für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema Krankenkasse und Berufsunfähigkeitsschutz für für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Beiträge der Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV), Krankenhaus- oder Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Werden Krankheitskosten als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so sind die Leistungen aus einer PKV auf diese anzurechnen. Die Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei, dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene zufließen. Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (PKV) eines Arbeitnehmers oder Zuschüsse sind als Zukunftssicherungsleistungen lohnsteuerpflichtig. Handelt es sich um Zuschüsse zu den Beiträgen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreiten oder ihr nicht mehr unterliegenden Arbeitnehmers, die aufgrund der in § 257 Abs. 2 SGB V festgelegten Rechtspflicht erbracht werden müssen, so sind diese bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steuerfrei, höchstens bis zur Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags (Arbeitgeberzuschuss). Bar- und Sachleistungen aus einer Krankenversicherung (KV) sind steuerfrei. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen gewährt werden. Das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
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