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keine Krankenkasse

Für Verbraucher die keine Krankenkasse haben

Sie haben keine Krankenkasse, und suchen eine günstige Krankenkasse? In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Per Gesetz wird bestimmt, wer versicherungspflichtig ist und wer nicht. Die Versicherungspflicht tritt ein, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen, z. B. Aufnahme einer Beschäftigung, erfüllt sind. Ob dies auch dem Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht, spielt dabei keine Rolle. Sie können die Versicherungspflicht nicht vertraglich ausschließen. Ausgenommen davon sind bestimmte Personengruppen wie geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer, die für versicherungsfrei erklärt werden. Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung. Besteht bei Ihnen keine Versicherungspflicht, oder haben Sie aus anderen Gründen keine Krankenkasse?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Versicherungspflicht.
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Private Krankenversicherung

Die PKV kann als Vollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die PKV als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können. Die PKV kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatz Krankenversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
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