Krankenkasse - Allgemeine Informationen und Vergleich
Die Krankenkasse gehört zum Bereich der Vertragsversicherung, auch Individualversicherung genannt.
Sie kann von jedem mit einem privaten Versicherungsunternehmen per Vertrag abgeschlossen werden,
wobei die (PKV) hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes verschiedene Angebote macht.
Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind,
also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenkasse
auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben.
Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes, die auf Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Krankheitskostenzusatzversicherungen
für bestimmte Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt
(z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).
Von Bedeutung ist, dass durch eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft (PKV)
die aufgrund gesetzlicher Pflicht eintretende Krankenkasse in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verdrängt werden kann.
Umgekehrt räumt jedoch § 5 Abs. 9 SGB V den Personen, die bei einem Krankenkasse Anbieter versichert sind, ein besonderes
Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt einer Versicherungspflicht an ein. Dies gilt z. B. für Personen, die im Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig werden oder für die eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
beginnt.
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Wechsel von der GKV zur PKV
Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze,
kann er entweder sofort in die
PKV eintreten oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen
Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die
Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln.
Dabei spielt nicht nur die aktuelle Beitragsersparnis eine Rolle. Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere
Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich die Beiträge langfristig entwickeln.
Geht es ausschließlich um die Beitragsersparnis auf Basis unveränderter Leistungen, kommen so genannte Grundschutztarife in der PKV
in Betracht, deren Leistungsniveau dem der GKV ähnlich ist. Ansonsten sind Vollkostentarife ohne besondere Leistungsbegrenzung
vorzuziehen.
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