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KK (Krankenkasse) für Selbstständige

Thema KK (Krankenkasse) für Selbstständige

für Selbstständige, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. in handwerklichen Berufen, besteht generell die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle. Um zwischen allen Anbietern einer KK (Krankenkasse) für Selbstständige zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie optimiertes Angebot anfertigen.

Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung

In der PKV ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können (substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Versicherungslexikon