KK (Krankenkasse) für Selbstständige
Thema KK (Krankenkasse) für Selbstständige
für Selbstständige, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, z.B. in handwerklichen Berufen,
besteht generell die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen,
bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Hier spielt die Enkommenshöhe, sowie die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle.
Um zwischen allen Anbietern einer KK (Krankenkasse) für Selbstständige zu wählen, bzw. die richtigen Tarife zu finden, lassen Sie sich
einfach kostenlos und unverbindlich von unseren unabhängigen Versicherungsberatern beraten und ein für Sie
optimiertes Angebot anfertigen.
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Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung
In der PKV
ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht
privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende
kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der
Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können
(substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte
nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte
Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen
Krankenversicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem
Versicherungslexikon