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KK (Krankenkasse) für Akademiker

Thema KK (Krankenkasse) für Akademiker

Bei Akademikern Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer KK (Krankenkasse) für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema KK (Krankenkasse) und Berufsunfähigkeitsschutz für für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Information zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung

In der PKV ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen. Während der Versicherungsnehmer fristgerecht mit dreimonatiger Frist zum Versicherungsjahres-Ende kündigen kann, verzichtet der Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskosten- und der Krankentagegeldversicherung, sofern diese einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzen können (substituierende Krankenversicherung , z.B. bei höherverdienenden Angestellten). Hintergrund ist, dass der Versicherte nicht im Alter, wenn seine Krankheitskosten steigen, wegen hoher Schadenbelastung gekündigt werden soll, denn diese erhöhte Schadenbelastung wird in den Tarifbeiträgen einkalkuliert. Außerdem könnte die PKV sonst nicht als Ersatz der Gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Versicherungslexikon