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Fondsgebundene Rentenversicherung

Informationen Vergleich zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die Fondsgebundene LV. Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem sonstigen Vermögen angelegt. Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung (fondsgebundene RV) durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, auf lautende Rentenversicherung umwandeln.

Allgemeine Informationen Private Rentenversicherung

Bei den Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung (Private RV) gegen Einmalzahlung handelt es sich um Renteneinkünfte, die mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Eine Steuerbefreiung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG kommt nicht in Betracht, da die Zahlungen nicht als Gegenleistung für eine Kapitalüberlassung geleistet werden, sondern Ausfluss des mit der Einmalzahlung erworbenen Rentenstammrechts sind. Hier finden Sie weitere Info´s und Vergleiche zur Privaten Rentenversicherung

Info´s zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (gesetzliche RV) kennt die gesetzliche Rentenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze. Ein Arbeitnehmer, dessen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, bleibt daher in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil der Einkünfte führt aber nicht zu einer Erhöhung der Beiträge. Hier erfahren Sie mehr zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Rentenfonds

Es existiert eine Vielzahl von Rentenfonds mit unterschiedlichen Themengebieten, Währungsschwerpunkten und Laufzeitbereichen. Zunächst kann man für alle eine Kategorisierung nach den Merkmalen der Ertragsverwendung vornehmen. Bei den ausschüttenden Rentenfonds werden die aufgelaufenen Erträge einmal jährlich, bei manchen Fonds auch quartalsweise oder monatlich, an den Anleger ausbezahlt. Gerade ältere Rentenfonds wie der DWS Inter Renta waren meist als ausschüttende Fonds konstruiert. Weitere Informationen zum Thema Rentenfonds erhalten Sie hier

Allgemeine Informationen Riester Renten Versicherung

Die Riester-Rente wird seit 2002 als staatlich geförderte Altersversorgungsmaßnahme angeboten. Sie wurde geschaffen, um die Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen zu können. Deshalb richtet sich die Förderung primär an diejenigen, für die die Rentenreduzierung spürbare Einschnitte in der Rentenhöhe zu Rentenbeginn bedeutet. Zunächst wurde die Riester-Rente allgemein abgelehnt und als zu kompliziert verschrien; erst nachdem der Modus der Förderung und Beantragung vereinfacht und durch das AltEinkG das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung beseitigt wurde, ist auch die Riester-Rente ein Erfolgsmodell.
Hier finden Sie weitere Info´s und Vergleiche zur Riester Rente

Allgemeine Informationen Rürup Renten Versicherung

Gerade die steuerlich geförderten Angebote sollten eigentlich überzeugen können. Die Riester-Rente schließlich könnte für kinderreiche Familien, aber auch für Singles, Doppelverdiener und nicht zuletzt die Geringverdiener attraktiv sein - vorausgesetzt, es bleiben noch die finanziellen Möglichkeiten für eine solche Vorsorge bestehen. Die Rürup Rente ist für viele Besser- und Höherverdienende eine lukrative ergänzende Vorsorgemöglichkeit.
Hier finden Sie weitere Info´s und Vergleiche zur Rürup Rente