Informationen Vergleich zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung.
Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen
sehr viel interessanter als die Fondsgebundene LV.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter
unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).
Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
Mit Beginn der Rentenzahlung wird dem Anlagestock der auf Ihren Vertrag entfallende Anteil entnommen und in unserem
sonstigen Vermögen angelegt.
Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung (fondsgebundene RV) durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer
jeden Versicherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene,
auf lautende Rentenversicherung umwandeln.
Allgemeine Informationen Private Rentenversicherung

Bei den Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung (Private RV) gegen Einmalzahlung handelt es sich um Renteneinkünfte,
die mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Eine Steuerbefreiung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG kommt nicht in Betracht,
da die Zahlungen nicht als Gegenleistung für eine Kapitalüberlassung geleistet werden, sondern Ausfluss des mit der
Einmalzahlung erworbenen Rentenstammrechts sind.
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Privaten Rentenversicherung
Info´s zum Thema gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage
der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht,
hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (gesetzliche RV) kennt die gesetzliche Rentenversicherung
keine Versicherungspflichtgrenze. Ein Arbeitnehmer, dessen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten,
bleibt daher in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
liegende Teil der Einkünfte führt aber nicht zu einer Erhöhung der Beiträge.
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gesetzliche Rentenversicherung
Rentenfonds

Es existiert eine Vielzahl von Rentenfonds mit unterschiedlichen Themengebieten, Währungsschwerpunkten und Laufzeitbereichen.
Zunächst kann man für alle eine Kategorisierung nach den Merkmalen der Ertragsverwendung vornehmen.
Bei den ausschüttenden Rentenfonds werden die aufgelaufenen Erträge einmal jährlich, bei manchen Fonds auch quartalsweise
oder monatlich, an den Anleger ausbezahlt.
Gerade ältere Rentenfonds wie der DWS Inter Renta waren meist als ausschüttende Fonds konstruiert.
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Rentenfonds erhalten Sie hier