Info´s und Vergleich zum Thema Berufsunfähigkeit

Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur
privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss
derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung
zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit
sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeit für alle Einkommensbezieher interessant.
Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage
nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt
anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung, Kapitalvermögen etc. das vorhandene Kapital ausreicht, um den Lebensstandard der Familie zu sichern und die
Fixkosten (Hypotheken, Darlehen, Miete, Versicherungen etc.) aufzubringen.
Für die Beitragsermittlung sind mehrere Einflussfaktoren relevant:
Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, Gesundheitszustand, Berufliche Risiken, Sonstige Risiken,
Höhe der BU-Rente.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen:

Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge.

Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer.

Je höher das Eintrittsalter der Frau, desto größer ist der relative Beitragsunterschied zwischen Frauen und Männern.

Je länger Versicherungsdauer und Leistungsdauer, desto höher die Beiträge.

Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit.

Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden.

Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen i. d. R. zu Beitragszuschlägen.

Der Beitragssatz richtet sich nach dem Verhältnis zwischen BU-Rente und Hauptversicherung und führt bei
Überschreiten der 24-Prozent-Regel (s. Ziff. 3.6) i. d. R. zu erhöhten Beiträgen.
Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeit

Vollständige Berufsunfähigkeit (BU) i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange
die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden
kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Teilweise Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn die obengenannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad,
voraussichtlich mindestens sechs Monate, ununterbrochen erfüllt sind.
Es kann aber auch sein, dass keine Prognose gestellt werden kann, wie lange die Berufsunfähigkeit (BU) voraussichtlich andauern wird.
In einem solchen Fall wird die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), wenn sie 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, von einigen Versicherern im nachhinein
anerkannt und die Leistung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit (BU) erbracht oder aber erst nach der Karenzzeit von 6 Monaten berücksichtigt.
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