Info´s und Vergleich zum Thema Berufsunfähigkeit
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen schützen. Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeit für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen etc. das vorhandene Kapital ausreicht, um den Lebensstandard der Familie zu sichern und die Fixkosten (Hypotheken, Darlehen, Miete, Versicherungen etc.) aufzubringen. Für die Beitragsermittlung sind mehrere Einflussfaktoren relevant: Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, Gesundheitszustand, Berufliche Risiken, Sonstige Risiken, Höhe der BU-Rente. Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen:Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge.
Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer.
Je höher das Eintrittsalter der Frau, desto größer ist der relative Beitragsunterschied zwischen Frauen und Männern.
Je länger Versicherungsdauer und Leistungsdauer, desto höher die Beiträge.
Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit.
Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden.
Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen i. d. R. zu Beitragszuschlägen.
Der Beitragssatz richtet sich nach dem Verhältnis zwischen BU-Rente und Hauptversicherung und führt bei Überschreiten der 24-Prozent-Regel (s. Ziff. 3.6) i. d. R. zu erhöhten Beiträgen.
