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Ausland Krankenversicherung

Allgemeine Informationen Ausland Krankenversicherung.

Ausland Krankenversicherung -  Ausland Krankenversicherung . Steht fest, dass ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer entsandt ist, und somit weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterstellt bleibt, dann stellt sich die Frage, wie sich der Versicherungsschutz im Krankheitsfall gestaltet. Die deutschen Krankenkassen können in anderen Staaten Leistungen nicht so erbringen, wie es im Inland vorgeschrieben ist und durchgeführt wird. Deshalb obliegt es nach § 17 SGB V zunächst dem Arbeitgeber, die Krankenversicherungsleistungen für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sowie diesen begleitenden oder besuchende Familienangehörige, die bei dem Arbeitnehmer nach § 10 SGB V familienversichert sind, zu erbringen. In § 17 SGB V werden nur die Angehörigen erwähnt, die als Famileinangehörige beim entsandten Arbeitnehmer mitversichert sind. Nach einer Stellungnahme der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 23.7.2001 soll diese Regelung aber auch für selbstversicherte Angehörige angewendet werden.

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 Ausland Krankenversicherung  - Ausland Krankenversicherung Preisvergleich Es ist ratsam, dass der Arbeitgeber das Risiko durch eine private Restkostenversicherung bzw. Ausland Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) für entsandte Arbeitnehmer abdeckt. Arbeitgeber, die viele Entsendungen durchführen, arbeiten meist generell mit solchen Versicherungen. Bei einer Auslandstätigkeit in Staaten, mit denen über- oder zwischenstaatliche Abkommen bestehen, die den Bereich der Krankenversicherung mit einschließen, ist es auch möglich, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Sachleistungen (Auslandskrankenschein) mitzugeben. Hier gelangen Sie direkt zu unserem Anfrageformular und Angebot für eine Vergleich Ausland Krankenversicherung