Krankenversicherungen Vergleich - unabhängig und kostenlos

Sparen Sie durch unseren kostenlosen Krankenversicherungen Versicherungsvergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.
Meist bieten Onlineanbieter, bzw. Direktversicherungen die selben Leistungen, wie die bekannten großen Krankenversicherungen-Unternehmen,
dies allerdings zu erheblich günstigeren Beitragssätzen.
Unsere Versicherungsberater, sind nicht an ein einzelnes Krankenversicherungen-Unternehmen gebunden und können Ihnen daher aus allen
angebotenen Tarifen der verschiedensten Krankenversicherungen Anbietern ein für Sie optimiertes Angebot anfertigen.
Lassen Sie sich über die Vorteile und Nachteile einer günstigen Krankenversicherungen beraten und was Sie bei einem Wechsel beachten
sollten. Für weitere Informationen fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich zusätzliches Info Material an.
Tip´s zur Senkung des Beitragssatz der Krankenkassen

Beiträge der Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenversicherung (PKV),
Krankenhaus- oder Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen.
Werden Krankheitskosten als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so sind die Leistungen aus einer privaten
Krankenversicherung (PKV) auf diese anzurechnen. Die Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei,
dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene zufließen.
Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung (PKV)
eines Arbeitnehmers oder Zuschüsse sind als Zukunftssicherungsleistungen lohnsteuerpflichtig.
Handelt es sich um Zuschüsse zu den Beiträgen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) befreiten oder ihr nicht mehr unterliegenden Arbeitnehmers, die aufgrund der in § 257 Abs. 2 SGB V
festgelegten Rechtspflicht erbracht werden müssen, so sind diese bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeiträge der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steuerfrei, höchstens bis zur Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags (Arbeitgeberzuschuss).
Bar- und Sachleistungen aus einer Krankenversicherung (KV) sind steuerfrei.
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Leistungen dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen
gewährt werden. Das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Weitere Themen finden Sie in unserem
Versicherungslexikon
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